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Gebrauchtwagenkauf: Ohne Bescheinigung drohen Nachteile
 
Beim Kauf eines Gebrauchten sollten Autofahrer unbedingt auf der Aushändigung der letzten Prüfberichte des Wagens bestehen, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA. Verfügt ein Autofahrer nicht über die Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) so drohen ihm Nachteile. Hintergrund ist eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach müssen Fahrzeughalter seit Dezember 1999 Polizeibeamten oder der Zulassungsstelle den HU-Prüfbericht auf Verlangen vorlegen.

Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter auf seine Kosten bei der jeweiligen Prüforganisation eine Zweitschrift besorgen oder erneut eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Der Prüfbericht muss jeweils bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Auch der Prüfbericht der letzten Abgasuntersuchung (AU) ist aufzubewahren, und zwar bis zum nächsten Abgastest, und z.B. der Zulassungsstelle auszuhändigen. Bei jeder HU ist er außerdem dem Sachverständigen vorzulegen. Die Experten von DEKRA raten, beim Autokauf die Übergabe dieser Dokumente in den Kaufvertrag einzutragen.

Mai 2000
Copyright DEKRA Auto-Info
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