| Gebrauchtwagenkauf: Ohne Bescheinigung drohen
Nachteile |
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Beim Kauf eines Gebrauchten sollten Autofahrer unbedingt auf der
Aushändigung der letzten Prüfberichte des Wagens bestehen, empfehlen
die Sachverständigen von DEKRA. Verfügt ein Autofahrer nicht über
die Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung
(AU) so drohen ihm Nachteile. Hintergrund ist eine Neuregelung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach müssen Fahrzeughalter
seit Dezember 1999 Polizeibeamten oder der Zulassungsstelle den HU-Prüfbericht
auf Verlangen vorlegen.
Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter auf seine Kosten bei
der jeweiligen Prüforganisation eine Zweitschrift besorgen oder erneut
eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Der Prüfbericht muss jeweils
bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Auch der Prüfbericht
der letzten Abgasuntersuchung (AU) ist aufzubewahren, und zwar bis
zum nächsten Abgastest, und z.B. der Zulassungsstelle auszuhändigen.
Bei jeder HU ist er außerdem dem Sachverständigen vorzulegen. Die
Experten von DEKRA raten, beim Autokauf die Übergabe dieser Dokumente
in den Kaufvertrag einzutragen.
Mai 2000
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