| Autokäufer beim Händler künftig besser abgesichert |
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| Klausel‚ gekauft wie besehen´ soll entfallen |
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Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie
das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den häufig praktizierten
Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel
‚gekauft wie besehen' hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden
Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich von Januar
2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die
EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umsetzen.
Die Gewährleistungsfrist von Autos verlängert sich auf drei Jahre,
kann aber bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen
auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die
Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dass nach
dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung bestanden haben.
Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten
bemerkter Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.
Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst
noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking
empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen
und Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation
einzustellen. Die Anbieter von Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige
arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den Autokauf.
Die Experten von DEKRA haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus
neutraler Hand vorgestellt. Es bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim
Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.
Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen
Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines
privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die Regelung gilt auch für
alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen,
stellt Reinking klar. Somit müssen auch Freiberufler wie Architekten,
Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter,
Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.
Nicht unter die Sonderreglungen des Verbrauchsgüterkaufs fallen
hingegen Kaufverträge zwischen Privatpersonen, also der verbreitete
Autokauf von Privat an Privat. Auch Kaufverträge zwischen Unternehmern
sowie Kaufverträge zwischen einer Privatperson als Verkäufer und einem
Unternehmer als Käufer sind davon ausgeschlossen.
Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständiger
Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
äußerte sich beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar davon
überzeugt, dass der Termin 1. Januar 2002 tatsächlich eingehalten
werde. Im Mai dieses Jahres sei die Befragung der Gremien abgeschlossen;
danach passiere die Novelle den Bundestag und den Bundesrat.
März 2001
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