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Autokäufer beim Händler künftig besser abgesichert
 
Klausel‚ gekauft wie besehen´ soll entfallen
 
Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den häufig praktizierten Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel ‚gekauft wie besehen' hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich von Januar 2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umsetzen.

Die Gewährleistungsfrist von Autos verlängert sich auf drei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dass nach dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung bestanden haben. Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten bemerkter Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.

Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen und Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation einzustellen. Die Anbieter von Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den Autokauf. Die Experten von DEKRA haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus neutraler Hand vorgestellt. Es bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.

Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen

Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die Regelung gilt auch für alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, stellt Reinking klar. Somit müssen auch Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter, Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.

Nicht unter die Sonderreglungen des Verbrauchsgüterkaufs fallen hingegen Kaufverträge zwischen Privatpersonen, also der verbreitete Autokauf von Privat an Privat. Auch Kaufverträge zwischen Unternehmern sowie Kaufverträge zwischen einer Privatperson als Verkäufer und einem Unternehmer als Käufer sind davon ausgeschlossen.

Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständiger Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, äußerte sich beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar davon überzeugt, dass der Termin 1. Januar 2002 tatsächlich eingehalten werde. Im Mai dieses Jahres sei die Befragung der Gremien abgeschlossen; danach passiere die Novelle den Bundestag und den Bundesrat.

März 2001
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